Start der Förderprogramme "Förderung der Übungsarbeit" und "1000x1000"
Auch im Haushaltsjahr 2023 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW wieder Sportfördermittel zur Verfügung.
Die Antragstellung für die beiden folgenden Förderprogramme startete am 30.03.2022 über das LSB-Förderportal.
Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
Im Jahr 2023 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW 7,56 Millionen Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung.
Das Geld ist für Übungsleiter*innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.
Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports werden in 2023 auch Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen bei Antragstellung ausgelaufen sind oder in 2023 auslaufen. Die entsprechenden Lizenzen sind im Jahr 2023 zu verlängern.
Weitere Informationen zur Förderung der Übungsarbeit finden Sie hier.
1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein
Für das Landesprogramm stehen im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem von insgesamt acht Förderschwerpunkten zuordnen lassen.
Weitere Informationen zu 1000x1000 finden Sie hier.